Fahrverbot für Fahrrad und E-Scooter bei Alkohol und Drogengenuss
Die Pressemitteilung des Bay.VGH hier:
BayVGH: Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit
Fahrrädern oder E-Scootern nicht verbieten
Mit Urteil vom 17. April 2023 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
(BayVGH) entschieden, dass die derzeitige Rechtslage es den Fahrerlaubnisbe-
hörden nicht ermöglicht, ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie
Fahrräder oder E-Scooter zu verhängen. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen
nunmehr vor.
Die Fahrerlaubnisbehörden können das Führen von Fahrzeugen nach der bun-
desweit geltenden Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verbieten, wenn sich jemand
– insbesondere durch Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – als hierzu
ungeeignet erweist. Umstritten war dabei die Frage, unter welchen Vorausset-
zungen auch das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt werden
kann.
Diese Frage hat der BayVGH nun geklärt: Das geltende Recht bietet demnach
keine Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Dement-
sprechend hob der zuständige Senat ein entsprechendes an den Kläger gerich-
tetes Fahrverbot auf.
Zur Begründung führte das Gericht an, solche Fahrverbote stellten einen schweren....
und auch die Erläuterung des ADAC : https://www.adac.de/news/urteil-fahrverbot-fahrrad/
Ältere Themen:

Blutalkohol in Promille

Einige Delikte haben weite Wirkung über das Autofahren hinaus.

Die MPU bei einer Prüfstelle , wie TÜV oder DEKRA etc.

Das Gutachten der MPU-Stelle ist sehr formal aufgebaut.