Immer öfters werden Beschädigungen an Autos auf den Parkplätzen vor REWE und Co. zur Anzeige gebracht.
Und nicht selten findet sich auch ein Zeuge, der die Autonummer des Verursachers notiert hat.
Bei der Unfallaufnahme stellt sich dann heraus , das der Fahrer/in nichts gemerkt hat und evtl auch schon älter ist .
( natürlich kommt neben dem Sachschaden auch noch die Fahrerflucht zur Anzeige.)
Und wenn der Führerscheinstelle dann aus der Bewertung aller Umstände der Eindruck entsteht , der Fahrer/In könnte durch
Augenerkrankung oder andere dauerhafte Erkrankungen ( z.B.Diabetis, vermindertes Gehör) nicht mehr völlig verkehrstüchtig sein wird eine " Ärztliche Untersuchung " angeordnet. Diese Untersuchung könnte auch noch um einen Fahrverhaltensprobe erweitert werden und gibt dann eine gute Bewertungsgrundlage.
Im negativen Fall würde dann die Fahrerlaubnis eingezogen und eine Wiedererteilung wäre nur mit veränderten und besseren Gesundheitswerten denkbar.
Das ist für die Betroffenen oft eine schwierige Lage .