Die Rechtsgrundlage für die MPU liegt im Verwaltungsrecht und
in der FEV = Fahrerlaubnisverordnung, sowie in der StVO, StGB und anderen Gesetzen
Die §§ 11-13 FEV sind da ein Schlüssel .
Dazu kommen für die Begutachtung beim TÜV, DEKRA , etc. ( BfF ) noch die Kriterien und Kommentare für die Begutachtung.
Auch dieses ist alles bundeseinheitlich und daher eigentlich überall gleich.
Hinweis: Gegen eine MPU Anordnung ist zwar der Weg zum Verwaltungsgericht möglich, aber selten erfolgreich . Das Verwaltungsrecht ist an dieser Stelle meist sehr " wasserfest" .
Sprechen Sie darüber mit Ihrem Verkehrsanwalt, der kann Sie persönlich und rechtlich beraten .
Die Sperrfrist ist ein Instrument des Strafrechts und wird vom Richter ausgesprochen , nicht von der Führerscheinstelle.( siehe anderen Artikel)